Im aktuellen Heft der InTeR 3/2015, S. 144 ist eine Entscheidungsanmerkung von mir zu OLG Frankurt a.M., Urt. v. 12.3.2015 – Az. 6 U 218/14 erschienen. Über das Urteil hatte ich schon kurz auf Marktueberwachung.eu berichtet.
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Das EuG hat in seinem Urteil vom 21.1.2014 – Rs. T-309/10 entschieden, dass die Kommission nicht befugt ist, ein Schutzklauselverfahren i. S. v. Art. 8 Abs. 1 Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG von Amts wegen einzuleiten.
Die Kommission hat Ende Januar „Eine Vision für den Binnenmarkt für Industrieprodukte“ vorgestellt. Die Kommission erläutert in dem Dokument unter anderem ihre Pläne für die zukünftige Ausgestaltung des europäischen Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrechts. Eine der Kernaussagen ist, dass das bisherige Richtlinienrecht durch Verordnungen abgelöst werden soll.
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Kommission veröffentlicht aktualisierte Listen harmonisierter Normen
Die Kommission hat Anfang September mehrere aktualisierte Listen mit harmonisierten Normen veröffentlicht.
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VG Köln: Zur Klassifizierung eines Medizinprodukts durch das BfArM
Das VG Köln hat sich in seinem Urteil vom 24. Mai 2013 – Az. 7 K 1500/11 mit der Klassifizierung einer OP-Auflage befasst. Das Urteil behandelt vordergründig ein Sonderproblem der Einordnung eines speziellen Medizinprodukts. Es veranschaulicht jedoch sehr gut das entsprechende Verfahren und zeigt, wie die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Instrumente durch Mitbewerber genutzt werden können.