Noch ein Blog

Ein Blog1 ist bekanntlich nicht genug. Wir (also mein Sozius Andreas Neumann und ich – auch bekannt als Koch & Neumann) haben deshalb zu Beginn des Jahres ein zweites Blog gestartet. „Rheinisches Ortsrecht“ – http://ortsrecht.kochneumann.de – ist dem rheinischen Ortsrecht gewidmet (was ob des Namens nicht anders zu erwarten war).

Das Ortsrecht spielt in der (rechtlichen) Wahrnehmung eine eher untergeordnete Rolle im Vergleich zum Bundes- oder Landesrecht. Entgegen dem ersten Eindruck ist es aber von einer immensen praktischen Bedeutung, regelt es doch zahllose Sachverhalte des täglichen Lebens (und Sterbens). Straßenreinigung, Vergabe von Kindergartenplätzen, Hunde- und Sex(!)steuern, Sperrzeiten oder Friedhofsordnungen sind nur einige Problemstellungen, die vom jeweiligen Ortsrecht erfasst werden. Anders als der Bundestag oder die Landtage können die kommunalen Gesetzgeber – ganz besonders in kleinen Kommunen – nur beschränkt auf verwaltungsrechtlichen (oder gar verfassungsrechtlichen) Sachverstand zurückgreifen. Entsprechend fehlerträchtig ist das Ortsrecht.
Auf ortsrecht.kochneumann.de wollen wir zukünftig einen kritischen Blick auf das Ortsrecht werfen. Da unsere Kanzlei im rheinländischen Bonn beheimatet ist, werden wir uns (zunächst) auf das hiesige – also rheinische – Ortsrecht konzentrieren.

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