Das EuG hat in seinem Urteil vom 21.1.2014 – Rs. T-309/10 entschieden, dass die Kommission nicht befugt ist, ein Schutzklauselverfahren i. S. v. Art. 8 Abs. 1 Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG von Amts wegen einzuleiten.
Die Kommission hat Ende Januar „Eine Vision für den Binnenmarkt für Industrieprodukte“ vorgestellt. Die Kommission erläutert in dem Dokument unter anderem ihre Pläne für die zukünftige Ausgestaltung des europäischen Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrechts. Eine der Kernaussagen ist, dass das bisherige Richtlinienrecht durch Verordnungen abgelöst werden soll.