Im aktuellen Heft der DuD 2014, 691 ist ein Aufsatz von mir mit dem Titel „Rechtliche und ethische Verschlüsselungspflichten? – am Beispiel der Rechtsanwaltschaft“ erschienen. Ich gehe darin der Frage nach, ob eine (standes-) rechtliche Pflicht zur Verschlüsselung von Mandantendaten besteht. Das ist im Ergebnis zu verneinen. Allerdings ist eine Verschlüsselung mit Blick auf Haftungsrisiken und fahrlässige Standesrechtsverstöße – etwa beim Verlust eines Laptops – äußerst ratsam. Auch lässt sich unter berufsethischen Gesichtspunkten eine Pflicht begründen, sich die Grundlagen der Verschlüsselung anzueignen und zu nutzen, um Mandantendaten zu schützen.