… drüben in unserem Blog auf kochneumann.de habe ich gerade einen Beitrag darüber veröffentlicht, wie ich mein MacBook und iPad für die tägliche anwaltliche Arbeit nutze: https://kochneumann.de/2018/11/29/macbook-und-ipad-in-der-anwaltlichen-praxis/
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Urteilsbesprechung in der InTeR 2/2014
Im aktuellen Heft der InTeR ist eine Anmerkung zum Urteil des EuG vom 21. Januar 2014 – Rs. T-309/10 von mir erschienen. Über das Urteil hatte ich schon kurz auf Marktueberwachung.eu berichtet.
Koch, InTeR 2014, 106.
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Das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 21. November 2013 – Az. 13 U 84/13 entschieden, dass Herstellerangaben auf einem Klebefähnchen am Kabel eines Kopfhörers nicht den Anforderungen des § 7 S. 1 ElektroG genügen und deshalb ein lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegeben ist.
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Das EuG hat in seinem Urteil vom 21.1.2014 – Rs. T-309/10 entschieden, dass die Kommission nicht befugt ist, ein Schutzklauselverfahren i. S. v. Art. 8 Abs. 1 Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG von Amts wegen einzuleiten.
Die Kommission hat Ende Januar „Eine Vision für den Binnenmarkt für Industrieprodukte“ vorgestellt. Die Kommission erläutert in dem Dokument unter anderem ihre Pläne für die zukünftige Ausgestaltung des europäischen Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrechts. Eine der Kernaussagen ist, dass das bisherige Richtlinienrecht durch Verordnungen abgelöst werden soll.
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Neue Sportboote- und Wassermotorräderrichtlinie 2013/53/EU
In ABl. EU 2013 L 354, 90 ist die neue Sportboote- und Wassermotorräderrichtlinie 2013/53/EU veröffentlicht worden. Sie ersetzt die bisherige Sportbooterichtlinie 94/25/EG.
Werbung für Marktueberwachung.eu
In Heft 43/2013 des Betriebs Beraters ist eine halbseitige Werbeanzeige für marktueberwachung.eu erschienen. Ganz herzlichen Dank an Volker Ohl, der die Anzeige gestaltet hat.
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Kommission veröffentlicht aktualisierte Listen harmonisierter Normen
Die Kommission hat Anfang September mehrere aktualisierte Listen mit harmonisierten Normen veröffentlicht.
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VG Köln: Zur Klassifizierung eines Medizinprodukts durch das BfArM
Das VG Köln hat sich in seinem Urteil vom 24. Mai 2013 – Az. 7 K 1500/11 mit der Klassifizierung einer OP-Auflage befasst. Das Urteil behandelt vordergründig ein Sonderproblem der Einordnung eines speziellen Medizinprodukts. Es veranschaulicht jedoch sehr gut das entsprechende Verfahren und zeigt, wie die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Instrumente durch Mitbewerber genutzt werden können.