Im aktuellen Heft der InTeR ist eine Anmerkung zum Urteil des EuG vom 21. Januar 2014 – Rs. T-309/10 von mir erschienen. Über das Urteil hatte ich schon kurz auf Marktueberwachung.eu berichtet.
Koch, InTeR 2014, 106.
Im aktuellen Heft der InTeR ist eine Anmerkung zum Urteil des EuG vom 21. Januar 2014 – Rs. T-309/10 von mir erschienen. Über das Urteil hatte ich schon kurz auf Marktueberwachung.eu berichtet.
Koch, InTeR 2014, 106.