Ab Montag, 2. November halte ich wieder die Vorlesungen Datenschutz und Ethik sowie IT-Recht am Fachbereich Informatik und Kommunikation der Westfälischen Hochschule.
Weitere Informationen finden sich dort in moodle.
Ab Montag, 2. November halte ich wieder die Vorlesungen Datenschutz und Ethik sowie IT-Recht am Fachbereich Informatik und Kommunikation der Westfälischen Hochschule.
Weitere Informationen finden sich dort in moodle.
Im Sommersemester werde ich ab dem 20. April 2020 erneut die Vorlesung IT-Strafrecht an der Philipps-Universität Marburg anbieten.
Drüben auf unserem Kanzlei-Blog habe ich einen Beitrag zur Rechtsgrundlage der Corona-Quarantäne veröffentlicht. Dort gehe ich unter anderem den Fragen nach „Dürfen die das denn so einfach?“, „Reicht dazu ein Anruf?“, „Darf ich dann nicht einmal mehr mit dem Hund vor die Tür?“ und „Wie kann ich mich dagegen wehren?“
In der aktuellen Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Wehrrecht ist ein Aufsatz von mir zu „Amtsträger und Soldaten – Amtsbezeichnungen und Dienstgerade im Strafrecht“ erschienen (NZWehrr 2019, 104). Ich gehe darin der Frage nach, ob Dienstgrade Amtsbezeichnungen im Sinne von § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB sind. Vorsicht Spoiler: Sind sie nicht! Und ja, das musste einmal untersucht werden ;-)!
Am 17. Juni, 24. Juni und 1. Juli werden ich bei den Informatikern an der Philipps-Universität eine „Kleine Rechtskunde für Informatiker“ geben. In drei Doppelstunden gibt es eine kompakte Einführung in das Datenschutz-, Straf- und Urheberrecht … Alle weiteren Informationen finden sich in Marvin!
Seit gestern (24. April 2019) bin ich Honorarprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg.
In der aktuellen Ausgabe von Das Standesamt ist ein Aufsatz von mir über „Straftatbestände im Standesamt“ erschienen (Koch, StAZ 2018, 177).
Im aktuellen Heft der K&R 2016, 557 ist ein von dem Kollegen Sebastian Lißek und mir verfasster Aufsatz zum Ende des Routenzwangs erschienen. Wir beleuchten darin das am 1. August 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten. Die neuen gesetzlichen Regelungen waren mehr als ein Vierteljahrhundert nach Aufhebung des Endgerätemonopols überfällig. Allerdings ist das Gesetz in einigen zentralen Punkten wenig klar gefasst und lässt – etwa mit Blick auf Bestandskunden – unnötige Interpretationsspielräume.
Ab dem 11. April 2016 werde ich wieder montags von 16-18 Uhr eine Vorlesung zum IT-Strafrecht an der Philipps-Universität Marburg halten. Die Vorlesung findet in der Strafrechtsbibliothek (SH 312) statt.
Ab dem 13. April 2015 werde ich wieder montags von 16-18 Uhr eine Vorlesung zum IT-Strafrecht an der Philipps-Universität Marburg halten. Die Vorlesung findet in der Strafrechtsbibliothek statt.