Gesetzesmaterialien zu einem Gesetz / Paragraphen finden

Im Folgenden erkläre ich, wie man die Gesetzesmaterialien zu einem bestimmten Gesetz oder Paragraphen findet.

Arbeitet man mit „exotischen“ Gesetzes – etwa dem PostG oder der BEMFV – schrumpft die Auswahl an Kommentaren schnell Richtung Eins oder Null. Die gleiche Situation stellt sich bei neuen Gesetzen oder nach größeren Gesetzesänderungen. Die Gesetzesmaterialien sind dann häufig die einzigen Informationen, die überhaupt verfügbar sind. Aber auch in Fällen, in denen ausreichend Literatur vorhanden ist, lohnt sich regelmäßig ein Blick in die Gesetzesbegründung. Auch wenn die historische bzw. genetische Auslegung in meinen Augen regelmäßig keine zwingenden Argumente liefert, finde ich doch, dass „die Bundesregierung wollte hiermit“ oder „der Bundesrat hat seinerzeit gefordert, dass“ schwerer wiegt als „Herr Sonstwas ist der Meinung, dass“.

Die Gesetzesmaterialien zu einem bestimmten Gesetz bzw. Paragraphen zu finden, ist mit den richtigen Werkzeugen kein Problem. Zunächst muss man die Fundstelle des entsprechenden (Änderungs-) Gesetzes im Bundesgesetzblatt kennen. Diese Fundstelle wird etwa beim „Vollzitat“ auf Gesetze-im-Internet.de angegeben, etwa „Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das durch Artikel 4 Absatz 108 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist“.

juris-aenderungsgesetzAllerdings reicht diese Information nicht aus, wenn ein Gesetz mehrfach geändert wurde. In diesem Fall muss man zunächst herausfinden, durch welches Änderungsgesetz der betreffende Paragraph überhaupt Gesetz geworden ist bzw. geändert wurde. Hier führt leider kein (mir bekannter) Weg an der kostenpflichtigen Datenbank juris.de vorbei. Man muss dort zunächst nach dem Paragraphen suchen. Die Treffer kann man dann ggf. noch auf „Gesetze/Verordnungen“ einschränken. In der Einzelnormansicht kann man sich dann sämtliche Fassungen des Paragraphen anzeigen lassen. Das ist sehr hilfreich um nachzuvollziehen, wie eine Norm durch die verschiedenen Änderungsgesetze geändert wurde. Häufig sind es nämlich nur marginale Änderungen, die nachzuvollziehen sich nicht lohnt. Sämtliche Änderungsgesetze werden schließlich am Ende der Einzelnormansicht angezeigt. Klickt man die Gesetze an, wird in der folgenden Ansicht u. a. die jeweilige Fundstelle im Bundesgesetzblatt angegeben.

imageEine alternative Suchstrategie ist, nur nach dem Gesetz zu suchen und dann „Änderungshistorie“ auszuwählen. Es werden dann sämtliche Änderungsgesetze nebst Fundstelle im Bundesgesetzblatt angezeigt. Zu jedem Änderungsgesetz werden außerdem die Normen genannt, die geändert wurden.

Kenn man die Fundstelle im Bundesgesetzblatt, ruft man das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge des deutschen Bundestages auf. Leider gibt es hier keine einheitliche Datenbank, die Dokumente für die 8. – 15. Wahlperiode sind in einem anderen System gespeichert, als die neueren Dokumente.

DIP 8. - 15. WahlperiodeFür Dokumente aus der 8. – 15. Wahlperiode muss man diese Suchmaschine nutzen.

Zunächst muss hier die Wahlperiode ausgewählt werden. Glücklicherweise wird in dem entsprechenden Feld jeweils angezeigt, von wann bis wann die Wahlperiode gedauert hat. In das Feld „Stand der Gesetzgebung“ trägt man dann die Fundstelle im Bundesgesetzblatt ein. Die Suchmaschine ist hier allerdings wenig flexibel und man muss exakt die vorgegebene Notation einhalten, welche folgende Form hat:

BGBL I Jahr (vierstellig), S. Seitenzahl

Für das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes v. 15.8.2001 müsste also nach

BGBL I 2001, S. 904

in der 14. Wahlperiode gesucht werden.

In der Trefferliste wird jetzt – wenn alles funktioniert hat – das betreffende Gesetz angezeigt und muss ausgewählt werden. Ein Klick auf Einzelansicht führt zu den relevanten Angaben, auf welche ich gleich eingehen werde.

imageBei aktuellen Gesetzen muss diese Suchmaschine genutzt werden.

Hier kann die Suche auf bestimmte Wahlperioden beschränkt werden – möglich ist aber auch in „Alle[n]“ zu suchen.

Unter Verkündung werden nun die Angaben zum Bundesgesetzblatt eingetragen. Bei Verkündungsblatt muss (in den meisten Fällen …) „BGBl I“ eingegeben werden. Das Jahr wird bei „Jahrgang“ eingetragen und die Seitenzahl bei – Überraschung! – „Seite“. Die übrigen Felder können offen gelassen werden.

Beide Suchmaschinen führen zu einer Seite mit allen relevanten Dokumenten zur Gesetzesgenese. Die wichtigsten Dokumente werden jeweils am Anfang zusammengefasst. Grundsätzlich sollte in jedem Fall der Gesetzesentwurf und die Beschlussempfehlung ausgewertet werden. Außerdem sind die Stellungnahmen des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung häufig sehr aufschlussreich.

Auf Marktueberwachung.eu haben wir übrigens die Genese zum ProdSG und dem GPSG aufbereitet …