Archiv der Kategorie: Jura

Aufsatz zu urheberrechtlichen Probleme des Videokonsums im Internet

In der JurPC Web-Dok 126/2014 ist ein Aufsatz von mir mit dem Titel „Urheberrechtliche Probleme des Videokonsums im Internet“ erschienen.

Der Aufsatz beschreibt zunächst kurz die technischen Grundlagen. Sodann werden der Download von Filmen, die Nutzung von Tauschbörsen sowie die Nutzung von Streamingangeboten urheberrechtlich bewertet. Während die rechtlichen Fragen in den ersten beiden Fällen weitgehend geklärt sind (im Sinne von: ‚Es kommt auf die Quellen an.‘ und ‚Praktisch immer illegal.‘), bereitet die rechtliche Einordnung von Streaming einige juristische Probleme. Dabei scheint im IT-rechtlichen Schrifttum inzwischen eine Sichtweise vorherrschend zu sein, wonach die Nutzung von Streamingangeboten als bloßer Werkgenuss urheberrechtlich unbedenklich sei. Diese Ansicht wird in dem Aufsatz kritisch hinterfragt.

Zwei Bücher mit Materialien zum Netzwirtschaftsrecht veröffentlicht

Im Juli sind zwei von mir (mit-) herausgegebene Bücher mit Materialien zum Netzwirtschaftsrecht erschienen. Beide Bücher sind als Papier- und eBookversion verfügbar.

Mehr Informationen gibt es auf der WWW-Seite von Koch & Neumann.

Vortrag „Verschlüsselung in der anwaltlichen Praxis“

Am Dienstag, 27. Mai 2014, werde ich von 16 bis 20 Uhr im Universitätsclub Bonn ein Seminar zur Verschlüsselung in der anwaltlichen Praxis abhalten. Veranstalter ist die Strafverteidigervereinigung NRW e. V., über die auch etwaige Anmeldungen vorzunehmen sind und die einen Teilnehmerbeitrag i. H. v. 60 Euro für Mitglieder bzw. 90 Euro für Nichtmitglieder erhebt. Einzelheiten unter:

http://www.kochneumann.de/index.php5?direktmodus=seminar-verschluesselung

Das iPad und das iPhone in der anwaltlichen Praxis

In diesem Blogeintrag beschreibe ich, wie ich das iPad und das iPhone täglich in meiner anwaltlichen Praxis nutze. Der Beitrag enthält auch einige allgemeine Gedanken zur IT-Nutzug als Anwalt – insbesondere mit Blick auf den Schutz des Mandantengeheimnisses. Statt öffentlicher Clouds – deren Einsatz sich ohnehin verbietet – nutze ich etwa eine ownCloud auf einem eigenen Server.

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